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Sie werden zu Ihrem Vorgesetzten gerufen und erhalten eine Versetzungsverfügung oder auch eine Kommandierungs - / Abordnungsverfügung mit Zusage der Umzugskostenvergütung, dann sollten Sie spätestens jetzt mit uns Kontakt aufnehmen.

 

Unser Akquisiteur besucht Sie an Ihrem jetzigen Wohnort und erstellt mit Ihnen gemeinsam die notwendige Umzugsgutliste, in der alle zu befördernden Dinge Ihres persönlichen Haushaltes verzeichnet sind. Diese Umzugsgutliste ist Bestandteil unseres Rahmenvertragsangebotes, welches Sie nach dem Besuch unseres Akquisiteurs zugesandt bekommen und bei Ihrer zuständigen Verwaltungsstelle, zwecks Prüfung, einreichen müssen. Da wir Rahmenvertragspartner sind, ist lediglich die Vorlage eines Angebotes erforderlich.

 

Wir kennen die einzelnen Bestimmungen der Rahmenvertragsinhalte genau. So können Sie sicher sein, dass Ihr Umzug bereits in der Planungsphase in den besten Händen ist.

 

Über den Inhalt der einzelnen Rahmenverträge sprechen Sie am besten mit Ihrem Kundenberater, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

 

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